Anlage 2 SeeLAuFV
(zu § 3 Absatz 1) Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
Anlage 2 SeeLAuFV
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)
Anlage 2 SeeLAuFV
Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.LA 1höchste PunktzahlEignungsuntersuchung40Kenntnisse der englischen Sprache10Beherrschen der deutschen Sprache10Geburtsjahrgang10Höchstes Abschlusszeugnis– allgemeinbildende Schule5ODER– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10Fahrtzeit als NWO10Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15Gesamt max.105
Anlage 2 SeeLAuFV
LA 3 und LA 2höchste PunktzahlEignungsuntersuchung35Kenntnisse der englischen Sprache10Beherrschen der deutschen Sprache10Geburtsjahrgang10Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule5Dienststellung an Bord7,5Fahrtzeiten, Schiffsgröße7,5Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15Gesamt max.100